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Mitglied werden – Beiträge & Voraussetzungen - LIPPE LOHNSTEUERHILFEVEREIN E.V.

Ihr Partner für ihre Einkommensteuererklärung

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Mitglied werden im Lippe Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Mit einer Mitgliedschaft im Lippe Lohnsteuerhilfeverein e.V., Beratungsstelle Hamm, erhalten Sie kompetente Unterstützung rund um Ihre Einkommensteuer – zu einem fairen, überschaubaren Beitrag.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt. Für Arbeitnehmer, Rentner und andere Berechtigte ist dies oft deutlich günstiger und entspannter als der Gang zum Steuerberater.

Alle Leistungen erfolgen zum festen Mitgliedsbeitrag – ohne versteckte Zusatzkosten.

Wir dürfen Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (§ 4 Nr. 11 StBerG) beraten, wenn Sie zu folgenden Gruppen gehören:
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
  • Rentnerinnen und Rentner
  • Auszubildende und Studierende mit Arbeitslohn
  • Arbeitssuchende mit Leistungen nach dem SGB, soweit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen
  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner dieser Personen
Wen wir nicht betreuen dürfen:
Personen mit bestimmten Gewinneinkünften (z. B. aus einem Gewerbebetrieb, einer selbständigen Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft) dürfen wir in der Regel nicht beraten. In einfachen Einzelfällen mit sehr geringen Nebeneinkünften prüfen wir gerne im Gespräch, ob eine Beratung dennoch möglich ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie zu unserem zulässigen Mitgliederkreis gehören, rufen Sie uns einfach an – wir klären das unverbindlich vorab.

Als Lohnsteuerhilfeverein arbeiten wir nicht mit Stundenhonoraren, sondern mit einem fairen, sozialen Beitragssystem.

Die Höhe Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrags orientiert sich in der Regel an der Höhe Ihrer Einkünfte. So zahlt, wer weniger verdient, einen geringeren Beitrag als jemand mit höherem Einkommen.

Wichtig für Sie: Der Beitrag deckt alle üblichen Leistungen rund um Ihre Einkommensteuererklärung ab – inklusive Erstellung, Prüfung des Steuerbescheids und laufender Korrespondenz mit dem Finanzamt. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

So läuft die Beitragseinstufung:
Wir ordnen Sie bei Eintritt in die passende Beitragsgruppe ein. Grundlage sind in der Regel Ihre aktuellen Einkünfte.
Der Beitrag wird in der Regel einmal jährlich fällig. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen vor dem Beitritt transparent, mit welchem Beitrag Sie rechnen können.


                            Beitragsordnung
                                                     

                        €uro      65,-    Mindestbeitrag für soziale Härtefälle
           
                        €uro     110,-    Soziale Ermäßigung für Alleinstehende
             
                        €uro     140,-    Einkommen unter € 45.000,- ohne Einnahmen aus Grund- / Kapitalvermögen
             
                        €uro     180,-    Einkommen unter € 60.000,- ohne Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
                        
                        €uro     240,-   Einkommen unter € 70.000,- oder Einnahmen aus Grund- / Kapitalvermögen
                                           
                        €uro     340,-   Einkommen unter € 80.000,- oder Einnahmen aus Grund- / Kapitalvermögen
                                                 unter € 10.000
                        €uro     430,-   Einkommen über € 90.000,- ohne Einnahmen aus Grund- / Kapitalvermögen
                                                 unter € 10.000

                                                                            Jahresbeitrag inkl. 19 % MwSt.

Zusätzliche Kosten oder Aufnahmegebühren fallen bei uns grundsätzlich nicht an.
Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.

  1. Kontakt aufnehmen: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir klären kurz Ihr Anliegen und vereinbaren einen passenden Termin.
  2. Termin in der Beratungsstelle: Sie kommen zu Ihrem Beratungstermin in die Beratungsstelle Hamm. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und prüfen, ob eine Mitgliedschaft für Sie möglich und sinnvoll ist.
  3. Unterlagen mitbringen: Bringen Sie bitte Ihre aktuellen Steuerunterlagen mit (z. B. Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Belege für Werbungskosten). Eine genaue Übersicht finden Sie in unserer Unterlagen-Checkliste.
  4. Beitrittserklärung unterschreiben: Wenn alles passt, füllen wir gemeinsam die Beitrittserklärung aus. Sie wissen vorher, wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag voraussichtlich sein wird.
  5. Laufende Betreuung: Ab jetzt profitieren Sie von allen Leistungen des Vereins – Jahr für Jahr, solange Ihre Mitgliedschaft besteht.
Damit wir Sie zügig und vollständig beraten können, bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:
  • Aktuelle Lohnsteuerbescheinigungen bzw. Rentenbezugsmitteilungen
  • Nachweise über weitere Einkünfte (z. B. Nebenjobs, Kurzarbeitergeld)
  • Belege zu Werbungskosten (z. B. Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung)
  • Nachweise zu Sonderausgaben (z. B. Versicherungen, Spenden, Kirchensteuer)
  • Belege zu außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • Steueridentifikationsnummer und ggf. bisherige Steuerbescheide
Eine ausführliche und regelmäßig aktualisierte Übersicht finden Sie in unserem Blog-Beitrag „Checkliste: Diese Unterlagen brauchen wir für Ihre Steuererklärung“.

Ab wann lohnt sich eine Mitgliedschaft?
Eine Mitgliedschaft lohnt sich in der Regel, sobald Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen oder möchten – zum Beispiel bei Werbungskosten, Pendlerpauschale, Rentenbeginn, Lohnersatzleistungen oder Familienzuwachs. Im persönlichen Gespräch besprechen wir, welches Einsparpotenzial realistisch ist.

Wie lange bin ich an die Mitgliedschaft gebunden?
Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die konkreten Kündigungsfristen finden Sie in der Satzung bzw. in der Beitrittserklärung, die wir mit Ihnen durchgehen.

Was passiert, wenn ich umziehe?
Bei einem Umzug bleiben Sie Mitglied des Vereins. Häufig kann die Betreuung auf eine andere Beratungsstelle des Vereins übertragen werden. Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Umstellung.

Kann ich auch nur für ein Jahr Mitglied werden?
Die Mitgliedschaft ist nicht auf ein einzelnes Steuerjahr beschränkt. Sie können jedoch nach Erfüllung der Kündigungsfrist wieder austreten. Viele Mitglieder bleiben länger, weil sie die dauerhafte steuerliche Begleitung schätzen.

Beraten Sie auch bei älteren Steuerjahren?
Ja, soweit die gesetzlichen Fristen eingehalten werden können, unterstützen wir Sie auch bei noch offenen Steuererklärungen vergangener Jahre. Wir prüfen im Einzelfall, was möglich ist.

Welche Kosten kommen außer dem Mitgliedsbeitrag auf mich zu?
Für die im Rahmen unserer satzungsgemäßen Tätigkeit erbrachten Leistungen berechnen wir grundsätzlich nur den Mitgliedsbeitrag. Über eventuell notwendige Zusatzaufwendungen informieren wir Sie im Beratungsgespräch transparent vorab.

Über den Lippe Lohnsteuerhilfeverein e.V., Beratungsstelle Hamm

Der Lippe Lohnsteuerhilfeverein e.V., Beratungsstelle Hamm, unterstützt Arbeitnehmer, Rentner und Studierende bei ihrer Einkommensteuererklärung. Als anerkannter Lohnsteuerhilfeverein erstellen wir Ihre Steuererklärung, prüfen Bescheide und übernehmen die komplette Korrespondenz mit dem Finanzamt – zum günstigen Mitgliedsbeitrag und ohne versteckte Zusatzkosten. Dank über 26 Jahren Erfahrung, langen Öffnungszeiten und persönlicher Beratung auf Augenhöhe sind wir ein verlässlicher Partner in allen Fragen rund um Ihre Lohnsteuer.

Telefon: 02381-308275
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