Steueränderungen2018 - LIPPE LOHNSTEUERHILFEVEREIN E.V. HAMM

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Steuererklärung 2018: Was ändert sich?

Neue Regeln treten im Steuerjahr 2018 in Kraft. Erfahren Sie, wie sich die aktuellen Änderungen auf Ihre Steuererklärung auswirken.
Finden Sie jetzt heraus, was die angepassten Rechte und Pflichten für Sie persönlich bedeuten. Dieser Überblick informiert Sie über
die wichtigsten Einzelheiten. Neu geregelt werden in erster Linie die Abgabefristen und die Zuschläge, wenn Sie Ihre Steuererklärung
zu spät einreichen. Haben Sie die Frist verpasst, müssen Sie Strafe zahlen. Die liegt für jeden begonnenen Monat bei mindestens 25 €
oder 0,25 % der Steuernachzahlung.
Neu geregelt werden in erster Linie Abgabefristen und Zuschläge. Haben Sie Ihre Steuererklärung 2018 zu spät eingereicht und die
Frist verpasst, müssen Sie Strafe zahlen. Die liegt für jeden begonnenen Monat bei mindestens 25 € oder 0,25 % der Steuernachzahlung.
Wann gelten die neuen Abgabefristen?
Die neuen Abgabefristen gelten mit Beginn des Steuerjahrs 2018. Die Steuererklärung muss allgemein bis zum 31. Juli des Folgejahres
beim zuständigen Finanzamt eingehen. Haben Sie einen Steuerberater, bleibt Ihnen für die Abgabe Zeit bis zum 28/29. Februar
des übernächsten Jahres.

Neues beim Verspätungszuschlag!
Der Zuschlag für die Verspätung wird ausschließlich bei Pflichtveranlagungen fällig. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation sieht das
Steuerrecht eine zwingende Abgabe der Steuererklärung für Sie vor. Selbstständige und Freiberufler sind davon betroffen. Von Singles oder
Ehepartnern mit Freibeträgen sowie Paaren mit Steuerklasse III, IV mit Faktor V oder VI wird sie ebenfalls gefordert. Waren Sie im Steuerjahr
bei mehr als einem Arbeitgeber angestellt und hatten steuerpflichtige Nebeneinkünfte über 410 €? Hatten Sie einen Verlustvortrag aus dem
vergangenen Jahr oder Kapitalerträge? In diesen Fällen erwartet das Finanzamt auch von Ihnen eine Steuererklärung.
Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung ist ab 2018 nicht vorgesehen. Ausnahmen machen die Behörden in der
Übergangsphase, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Haben Sie die Abgabe versäumt, erklären Sie sich in einem schriftlichen Antrag
an das Finanzamt. Bei einmaliger Verspätung kommen Ihnen die Beamten meist entgegen.
Bei der freiwilligen Steuerklärung gibt es weiterhin keinen Verspätungszuschlag. Wollen Sie als Arbeitnehmer oder Rentner von steuerlichen
Pauschbeträgen wie der Werbungskostenpauschale profitieren, haben Sie 4 Jahre Zeit. Das bedeutet, die Steuererklärung für 2014 können Sie
bis zum 31. Dezember 2018 einreichen.
Bemerken Sie nachträglich Fehler in Ihren Steuerunterlagen, sind Korrekturen in Zukunft einfacher. Rechtschreibfehler, Zahlendreher und
doppelte Belege lassen sich überarbeiten, selbst nach der Abgabe. Ist der Steuerbescheid geprüft, steht er online zum Download für Sie bereit.

Warum gibt es Änderungen bei der Steuererklärung 2018?
Neben Änderungen bei Abgabefristen und Verspätungszuschlag hat der Gesetzgeber auch die Belegvorlagepflicht entschärft.
Ab 2018 müssen Sie Quittungen, Rechnungen und Nachweise für Spenden nur vorlegen, wenn das Finanzamt danach fragt.
Diese Modernisierung spart Ihnen viel Stress mit der Zettelwirtschaft und den Beamten Zeit bei der Bearbeitung. Ein Risikofilter begutachtet
die Steuerfälle weitgehend automatisiert. Eine Prüfung von Hand erfolgt nur dann, wenn etwas auffällig ist. Die strikten Kriterien für den
Verspätungszuschlag sollen in der Hauptsache dafür sorgen, die Zahl der Klagen und Rechtstreitigkeiten zu verringern.
Ihr Grundfreibetrag, also der Betrag, der Ihr Existenzminimum absichert und daher steuerfrei bleibt, erhöht sich infolge der Steueränderungen
2018 ebenfalls. Als Lediger dürfen Sie im Jahr 2018 9.000 Euro steuerfrei verdienen, als Verheirateter bei Zusammenveranlagung 18.000 Euro.
Von dieser Erhöhung der Freibeträge profitieren Sie direkt.

Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Sofern Sie Kinder haben, steigen auch Kindergeld und Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag beträgt 2018 3.714 Euro für jeden Elternteil,
insgesamt somit 7.428 Euro im gesamten Jahr für jedes Kind. Aber auch das Kindergeld steigt. Es beträgt 2018 für das erste und zweite Kind
jeweils 194 Euro, für das dritte 200 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 225 Euro.

                               

Das Finanzamt erspart Ihnen hier mühsame Berechnungen. Im Rahmen der Günstigerprüfung wird die finanziell für Sie vorteilhaftere
Variante ermittelt. Das Kindergeld haben Sie bei der Erstellung der Einkommensteuer ja bereits erhalten; ist der Kinderfreibetrag günstiger,
wird dieser Vorteil bei der Veranlagung zu Ihren Gunsten noch berücksichtigt.

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